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FC-Brome since 1919

Hygienevorschriften Spielbetrieb / Gaststätte

Hallo liebe Fußballfreunde,

damit ihr auch in Zeiten von Corona Fußball schauen und ein Getränk dabei genießen könnt, gibt es einige Auflagen die erfüllt werden müssen. Bitte lest diese sorgfältig durch und haltet euch an die Vorgaben.

Hygienevorschriften während des Spielbetriebs!

  • Beim Betreten des Sportgeländes, sowie beim Bestellen von Essen und Getränken besteht Maskenpflicht
  • Während des Spiels muss ein Sitzplatz eingenommen werden und es dürfen max. 10 Personen in einer Gruppe zusammensitzen
  • Ein Wechsel des Sitzplatzes während des Spiels ist nicht gestattet
  • Beim Betreten der Gaststätte besteht Maskenpflicht, sowie die Abgabe der Kontaktdaten
  • In der Gaststätte dürfen keine Getränke am Tresen bestellt werden. Sobald Sie einen Sitzplatz eingenommen haben, werden Sie vom Servicepersonal bedient

Bei Nichteinhaltung der angeordneten Maßnahmen, müssen Sie das Gelände verlassen!

Mit freundlichen Grüßen

Sparte Fußball

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Hygienekonzept von der Gaststätte während COVID-19

Liebe Fußballspielerinnen, Fußballspieler und Fans,

wir bitten das Hygienekonzept für die Gaststätte zu beachten und darüber hinaus folgende Maßnahmen einzuhalten:

  • Die Gaststätte, sowie die Toiletten dürfen nur mit Mundschutz betreten werden. Der Mundschutz darf erst entfernt werden, wenn Sie einen festen Sitzplatz eingenommen haben
  • Die Sitzplätze sind nach gesetzlicher Vorgabe angeordnet. Ein Umstellen oder ein dauerhaftes wechseln der Sitzplätze ist nicht gestattet
  • Eine Bestellung am Tresen ist nicht möglich.
  • Sobald Sie Ihren Sitzplatz eingenommen haben, werden Sie vom Servicepersonal bedient
  • Beim Eintreffen im Sportheim sind Händeschütteln oder sonstige Begrüßungsrituale verboten
  • Eine Registrierung von jedem Gast ist verpflichtend (Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Zeitraum des Besuches)
  • Bei Erkrankungssymptomen, die auf COVID-19 schließen lassen, ist das Betreten des Sportheimes verboten
  • Bei Nichteinhaltung der angeordneten Maßnahmen, müssen Sie das Sportheim verlassen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gemäß Infektionsschutzgesetz Bußgelder bis zu 25.000,00 Euro, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen können!

Dieter Kille

1. Vorsitzende FC Brome von 1919 e. V.

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