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FC Brome von 1919 e.V., Steimker Str. 35, 38465 Brome

Konzept zum Kinder- und Jugendschutz

Gemeinsames Schutzkonzept für die Sparten Fußball, Dart und Gymnastik

1. Einleitung und Leitbild

Unser Sportverein steht für ein respektvolles, faires und sicheres Miteinander. Kinder und Jugendliche anzuvertrauen bedeutet, eine hohe Verantwortung für deren Wohlbefinden und persönliche Entwicklung zu übernehmen. Dieses Schutzkonzept dient dem Ziel, präventiv Strukturen zu schaffen, die junge Menschen vor Grenzüberschreitungen, Gewalt und Ausgrenzung schützen, und gleichzeitig unseren Trainern und Betreuern Handlungssicherheit im Vereinsalltag zu geben.

2. Allgemeine Grundsätze und Verhaltenskodex

Für alle Sparten gelten grundlegende Präventionsregeln, um ein transparentes und geschütztes Umfeld zu gewährleisten:

  • Respektvoller Umgang: Jegliche Form von verbaler, physischer oder psychischer Gewalt, Mobbing sowie Diskriminierung ist strikt untersagt.
  • Transparenz: Das Training ist grundsätzlich offen einsehbar. Absprachen erfolgen transparent und nachvollziehbar.
  • Niemals allein (Vier-Augen-Prinzip): Einzeltrainings oder Situationen, in denen eine erwachsene Person ohne Zeugen mit einem Kind in einem geschlossenen Raum ist, sind zu vermeiden.

3. Spartenspezifische Sicherheitsregelungen

3.1 Sparte Fußball

  • Kabinenkultur: Trainer und Betreuer betreten die Umkleidekabinen der Kinder und Jugendlichen nur nach vorherigem Ankündigen (z. B. Anklopfen) und kurzem Warten. Duschen und Umkleiden erfolgen getrennt nach Erwachsenen und Jugendlichen sowie nach Geschlechtern.
  • Fahrdienste und Turniere: Bei Auswärtsspielen fahren nach Möglichkeit mindestens zwei Erwachsene mit. Einzelfahrten von Trainern mit einzelnen Jugendlichen im privaten PKW sind vorab mit den Erziehungsberechtigten abzustimmen.

3.2 Sparte Dart

  • Umgang im gemischten Trainingsbetrieb: Da kein gesondertes Jugendtraining stattfindet und Jugendliche direkt im regulären, allgemeinen Trainingsbetrieb der Erwachsenen integriert sind, tragen alle anwesenden Erwachsenen eine gesteigerte Mitverantwortung. Es ist stets darauf zu achten, dass Jugendliche vollumfänglich integriert, jedoch vor unangemessenen Verhaltensweisen oder Gesprächen Erwachsener geschützt werden.
  • Sicherheit am Sportgerät: Aufgrund der Nutzung spitzer Dartpfeile als Sportgeräte steht die physische Sicherheit an oberster Stelle. Die Wurfbahnen sind strikt freizuhalten. Jugendliche werden permanent beaufsichtigt, um Verletzungen und riskantes Verhalten auszuschließen.
  • Schutz vor Leistungsdruck: Die Teilnahme von Jugendlichen am Erwachsenentraining soll spielerisch gefördert werden. Psychischer Druck oder übertriebene Leistungserwartungen älterer Spieler werden aktiv unterbunden.

3.3 Sparte Gymnastik

  • Hilfestellungen und Körperkontakt: Körperlicher Kontakt ist im Gymnastikbereich oft notwendig (z. B. zur Bewegungskorrektur oder Textsicherung). Er darf jedoch ausschließlich der sportlichen Unterstützung dienen, muss transparent erfolgen und dem Kind vorher kurz angekündigt werden. Sobald ein Kind signalisiert, dass ihm ein Kontakt unangenehm ist, wird dieser sofort beendet.
  • Bild- und Medienrechte: Fotografieren oder Filmen in Sportbekleidung während des Trainings oder bei Vorführungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Jugendlichen bzw. deren Eltern für Vereinszwecke gestattet. Die Privatsphäre steht an oberster Stelle.

4. Interventionsplan bei Verdachtsfällen

Sollte es zu einem Verdacht oder einer Meldung über eine Grenzüberschreitung oder Gefährdung kommen, greift der folgende verbindliche Handlungsleitfaden für alle Verantwortlichen:

Schritt / PhaseVerbindliche Maßnahme & Vorgehen
Schritt 1:
Wahrnehmen & Dokumentieren
Beobachtungen, Schilderungen oder Vorfälle sachlich und zeitnah schriftlich festhalten. Keine voreiligen Anschuldigungen oder eigenmächtige Befragungen durchführen.
Schritt 2:
Erstbeurteilung im Verein
Die interne Vertrauensperson oder der Vorstand bewertet die Situation vertraulich. Betroffene Jugendliche werden angehört und geschützt. Es gilt absolute Verschwiegenheit nach außen.
Schritt 3:
Externe Beratung
Einholen von professionellem Rat bei einer externen Fachberatungsstelle (z. B. Jugendamt oder spezialisierte Kinderschutz-Organisationen), um das weitere Vorgehen abzusichern.
Schritt 4:
Maßnahmen treffen
Sollte sich der Verdacht erhärten, leitet der Vorstand entsprechende vereinsinterne Konsequenzen ein (z. B. Suspendierung, Trainingsverbot für die beschuldigte Person).
Schritt 5:
Schnittstelle Behörden
Bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen erfolgt in enger Abstimmung mit den externen Fachberatungsstellen und den Erziehungsberechtigten die Einschaltung der Polizei/Staatsanwaltschaft.

5. Wichtige Ansprechpartner

Interne Vertrauensperson des Vereins:
Name: Florian Robert (2. Vorsitzender Gesamtverein)
Telefon / E-Mail: 0151-11613882 / flori.robert@gmail.com

Externe Hilfestellen & Fachberatung:
Nummer gegen Kummer (für Kinder/Jugendliche): 111 611 (kostenfrei)
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei)

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